Hausordnung

Die Hausordnung regelt das Zusammenleben aller Mitbewohner des Hauses. Sie enthält Rechte und Pflichten. Sie gilt für alle Bewohner.

Allgemeines

  • Rauchen ist im gesamten Haus strengstens untersagt.
  • In den Zimmern sowie Neben- und Allgemeinräumen ist auf Ordnung und Sauberkeit zu achten.
  • Haus- und Hofeingänge, Treppen und Flure sind als Fluchtwege Grundsätzlich freizuhalten. Aus diesem Grund ist im Treppenhaus das Abstellen von Gegenständen untersagt.
  • Das Grillen mit Holzkohle ist auf den Balkonen grundsätzlich nicht gestattet.

Lärm

  • Von 13:00 bis 15:00 Uhr sowie von 22:00 bis 6:00 Uhr ist besondere Rücksicht auf die Mitbewohner zu nehmen. Staubsaugen und andere lärmige Tätigkeiten sind während dieser Zeiten zu unterlassen. Radio, Stereoanlagen und Fernseher sind auf Zimmerlautstärke einzustellen.
  • Bei Feiern aus besonderem Anlass sollten alle Mitbewohner rechtzeitig informiert werden.

Sicherheit

Haustüren sind in der Zeit von 22:00 bis 6:00 Uhr ständig geschlossen zu halten.

Waschküche

Die Waschküche darf nur in der Zeit zwischen 7:00 und 21:00 Uhr benutzt werden. Die Waschküche inklusive Geräte sind dem nachfolgenden Benutzer sauber gereinigt zu überlassen.

Lüften

Das Zimmer ist auch in der kalten Jahreszeit ausreichend zu lüften. Dies erfolgt durch möglichst kurzfristiges, aber ausreichendes Öffnen der Fenster.

Reinigung

  • Haus und Grundstück sind in einem sauberen Zustand zu halten.
  • Der im Haushalt anfallende Müll darf nur in die dafür Vorgesehenen Mülltonnen entsorgt werden. Auf eine konsequente Trennung des Mülls ist zu achten. Sondermüll und Sperrgut gehören nicht in diese Behälter. Sie sind nach der Satzung der Stadt gesondert zu entsorgen.

Haustiere

Haustiere sind nicht erlaubt.

Fahrzeuge

  • Das Abstellen von motorisierten Fahrzeugen auf dem Hof, den Gehwegen und den Grünflächen ist nicht gestattet. Autos und Motorräder dürfen auf dem Grundstück weder gewaschen noch dürfen Ölwechsel und Reparaturen durchgeführt werden.
  • Das Abstellen von Fahrrädern ist grundsätzlich nur auf den dafür vorgesehenen Flächen gestattet.